- Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- Hilfestellung beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Bewegungsübungen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Die angegebenen Leistungen sind Beispiele. Alle Leistungen können auch als Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Wir garantieren für alle Klienten einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst, für pflegerische Notfälle.
Wir beraten Sie gerne bei Ihnen zu Hause!
Wir sind da, wenn die private Pflegeperson verhindert ist!
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.
PflegeKräftig ist dann da, wenn Sie verhindert sind. Wir übernehmen die Pflege ihres Angehörigen in der Zeit, wo Sie die Pflege nicht durchführen können.
Auf Wunsch erstellen wir mit Ihnen zusammen ein individuelles und unverbindliches Angebot.
Ein Anruf genügt!